Die Welt ist nicht perfekt...
...aber es gibt Wege,
um sie besser zu machen!
Stationäre Hilfen
Junge Menschen in belasteten Lebenssituationen, für die nicht die Möglichkeit besteht, in ihrer Familie zu leben, können in der Soester Jugendhilfe einen neuen Lebensort auf Zeit finden.
Orientiert an den unterschiedlichen Bedarfen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stehen verschiedene Möglichkeiten des Wohnen und Lebens zur Verfügung.
Jugendwohngruppe “Neue Chance”
Diese Wohngruppe in Bad Sassendorf-Opmünden bietet bis zu 9 Jugendlichen und junge Erwachsenen in geräumigen Einzelzimmern und einem harmonischen Umfeld ein neues Zuhause.
- Weitere Infos
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Ein Wohnort für belastete Jugendliche
Die Wohngruppe "Neue Chance" ist ein Angebot für Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren, die einen neuen Lebensort benötigen. Bis zu 9 Jugendliche finden hier in geräumigen Einzelzimmern und einem harmonischen Umfeld ein neues Zuhause.In der Wohngruppe erleben die Jugendlichen eine transparente und verbindliche Tagesstruktur. Es wird mit allen Schulformen vor Ort sowie diversen Ausbildungsträgern kooperiert. Eine Verselbständigung wird generell angestrebt und ist auch über das Betreute Wohnen der SoJu möglich.
Sowohl aus Deutschland stammenden Jugendlichen als auch unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen wird Sicherheit, Halt und neue Perspektive vermittelt.
Ein Platz in der Jugendwohngruppe "Neue Chance" bietet:
- Beheimatung in einem harmonischen Wohnumfeld
- Betreuung an allen Tagen und in allen Lebenslagen
- alltägliche, jugendgerechte Versorgung
- sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung
- Förderung der gesellschaftlichen und kulturellen Integration
- schulische und berufliche Förderung
- (Re-) Integration in Schule bzw. Arbeitskontexte
- Verselbständigung
- Elternarbeit / Arbeit mit dem Herkunftssystem
- Umgang mit Krisen
- Vernetzung mit weiteren Hilfeangeboten, wie z.B. Therapien, berufsbildende Maßnahmen
Ansprechpartner
Peter Pankoke
Pädagogische Leitung
peter.pankoke@soester-jugendhilfe.deAnja Petermeier
Gruppenleitung
neue.chance@soester-jugendhilfe.deGesetzliche Grundlagen
- SGB VIII §27 - Hilfe zur Erziehung
- SGB VIII §34 - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- SGB VIII §35a - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- SGB VIII §36 - Mitwirkung, Hilfeplan
- SGB VIII §41 - Hilfe für junge Volljährige
Inobhutnahmegruppe “Auszeit”
Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können in Lippetal-Oestinghausen vorübergehend aufgenommen werden, um akute Krisen abzuwenden und die unmittelbaren
Perspektiven zu klären.
Dieses Angebot steht exklusiv den Jugendämtern im Kreisgebiet Soest zur Verfügung.
- Weitere Infos
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Ein sicherer Ort in Krisen und sehr belasteten Zeiten
Eine Inobhutnahme sorgt für unmittelbaren Schutz des Kindeswohls in einer Notsituation. Durch die vorläufige Unterbringung in der Wohngruppe „Auszeit“ werden die Gefahren, denen das Kind oder der Jugendliche bisher ausgesetzt waren, sofort und direkt abgewehrt.Darüber hinaus dient die Inobhutnahme in der Wohngruppe „Auszeit“ als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen.
Unter Federführung des zuständigen Jugendamts wird hier gemeinsam geklärt, welche nächsten Schritte im Leben eines jungen Menschen anstehen.Die Entscheidung über die Inobhutnahme eines jungen Menschen wird grundsätzlich im zuständigen Jugendamt getroffen. Die Wohngruppe „Auszeit“ arbeitet exklusiv mit den
Jugendämtern im Soester Kreisgebiet zusammen. Dass heißt, dass wir ausschließlich im Auftrag der Jugendämter von
Kreis Soest
Stadt Soest
Stadt Lippstadt
Stadt Warstein
Inobhutnahmen durchführen.Eine Inobhutnahme in der Wohngruppe "Auszeit" beinhaltet:
- Fürsorge und Schutz in belasteten, krisenhaften Lebenssituationen
- sichere Versorgung mit den Dingen des täglichen Bedarfs
- Betreuung rund um die Uhr
- Gesundheitsfürsorge und medizinische Betreuung
- Unterstützung bei der Perspektivklärung
- Rückführung in das bisherige Lebensumfeld oder Überführung in eine Anschlussmaßnahme nach Maßgabe des fallverantwortlichen Jugendamts
- Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII
- Informationssammlung im Rahmen sozialpädagogischer Diagnostik
Hintergrund einer Aufnahme in der Wohngruppe "Auszeit" können sein:
- Inobhutnahme auf Wunsch eines Minderjährigen
Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher um sofortige Unterbringung beim zuständigen Jugendamt bittet, wird dort gemeinsam besprochen, ob eine Inobhutnahme erforderlich und/oder sinnvoll ist.
- Inobhutnahme bei dringender Gefahr für das Wohl
von Kindern und Jugendlichen
Befindet sich ein Kind oder ein Jugendlicher in einer Situation, in der augenscheinlich und dringend Hilfe erforderlich ist, kann das zuständige Jugendamt entscheiden, eine Inobhutnahme bei uns
durchzuführen. - Inobhutnahme von unbegleitet geflüchteten
Kindern und Jugendlichen
Unabhängig vom Aufenthaltsstatus wird ein nach Deutschland geflüchteter Minderjähriger, dessen Eltern oder Personenberechtigte sich nicht in Deutschland aufhalten, zunächst in Obhut
genommen. Auch hierfür stehen wir zur Verfügung.
Ansprechpartner