Die Welt ist nicht perfekt...
...aber es gibt Wege,
um sie besser zu machen!
Betreutes Wohnen
Im betreuten Wohnen der SoJu erhalten junge Menschen ab 16 Jahren die Möglichkeit, den Übergang z.B. vom Elternhaus oder einer stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung zum selbstständigen, alleinverantwortlichen Leben zu erproben.
Betreutes Wohnen “BeWo”
Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene können in den Einzelwohnungen des "BeWo" im Stadtgebiet Soest & Lippstadt das selbständige Leben erproben.
- Weitere Infos
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Der Start in das selbständige Leben
Im betreuten Wohnen der SoJu erhalten junge Menschen ab 16 Jahren die Möglichkeit, den Übergang z.B. vom Elternhaus oder einer stationären Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtung zum selbstständigen, alleinverantwortlichen Leben zu erproben.Im BeWo leben die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen in einer 35-40 m2 großen Wohnung, die je einen Wohnraum mit integrierter Küchenzeile, einen Schlafraum und ein Badezimmer aufweisen. Die Wohnungen sind komplett möbliert und ausgestattet.
Ziel des Betreuten Wohnens ist es, die jungen Menschen zu befähigen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und eigene Lebensperspektiven zu entwickeln und umzusetzen. Eine anschließende Nachsorge durch Ambulante Hilfen ist möglich.
Ein Platz im Betreuten Wohnen "BeWo" bietet unter anderem:
- eine "eigene" Wohnung auf Zeit
- sozial-emotionale Förderung und Anregung der
- Persönlichkeitsentwicklung
- Aktive Verselbständigung, insbesondere in der eigenen Haushaltsführung
- Organisation des alltäglichen Lebens
- Entwicklung und Ausformung von Berufs- und Lebensperspektiven
- Elternarbeit / Arbeit mit dem Herkunftssystem
- Umgang mit Krisen
Ansprechpartner
Peter Pankoke
Pädagogische Leitung
peter.pankoke@soester-jugendhilfe.deGesetzliche Grundlagen
- SGB VIII §27 - Hilfe zur Erziehung
- SGB VIII §34 - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- SGB VIII §35a - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- SGB VIII §36 - Mitwirkung, Hilfeplan
- SGB VIII §41 - Hilfe für junge Volljährige