Die Welt ist nicht perfekt...
...aber es gibt Wege,
um sie besser zu machen!
Ambulante Hilfen
Ambulante Hilfen sind aufsuchende Formen der Jugendhilfe. Der bisherige Lebensmittelpunkt der Kinder bzw. Jugendlichen bleibt erhalten. Die Hilfe wird "vor Ort" geleistet. Das bestehende Umfeld (Familie, Freunde, Schule / Beruf usw.) werden in die Hilfe einbezogen.
Die Soester Jugendhilfe bietet im Rahmen ambulanter Hilfen konkrete Unterstützung für einzelne Jugendliche durch einen Erziehungsbeistand.
Hilfe für ganze Familien wird geleistet in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH).
Bei Bedarf kann eine Intensive sozialpädagogische Einzelhilfe (ISE)eingerichtet werden.
Erziehungsbeistandschaft „Ebei“
Die Erziehungsbeistandschaft ist ein individuelles Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Entwicklung Begleitung benötigen.
- Weitere Infos
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Ziel ist es, sie in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung zu stärken und ihnen bei der Bewältigung von Herausforderungen im Alltag zu helfen.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen jungem Menschen und Fachkraft ist die Basis der Hilfe - wenn es als zielführend erachtet wird - wird auch das familiäre Umfeld miteinbezogen.Vordergründig ist der Aufbau von Vertrauen, Förderung der Selbstständigkeit, nutzen und aktivieren vorhandener Ressourcen sowie die Entwicklung von individuellen Perspektiven.
Die Unterstützung erfolgt freiwillig, vertraulich und orientiert sich an den Bedürfnissen des jungen Menschen.
Mögliche Ziele einer Erziehungsbeistandschaft:
- Bewältigung von Krisen und Konflikten
- Mobilisierung vorhandener eigener Fähigkeiten und Möglichkeiten
- Entwicklung von Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten
- Aufarbeitung belastender Erfahrungen
- Vermeidung von Fremdunterbringung
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Erweiterung sozialer Kompetenzen
- individuelle Gestaltung der Freizeit
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven
- Vernetzung mit weiteren unterstützenden Institutionen (Schule, Therapeuten, Beratungsstellen, Behörden u.v.m.)
- Verselbständigung
Die konkreten Ziele unterliegen der gemeinsamen Hilfeplanung zwischen Adressat, Kostenträger und Leistungsanbieter.
Ansprechpartner
Peter Pankoke
Pädagogische Leitung
peter.pankoke@soester-jugendhilfe.deGesetzliche Grundlagen
- SGB VIII §27 - Hilfe zur Erziehung
- SGB VIII §30 - Erziehungsbeistand
- SGB VIII §35a - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- SGB VIII §36 - Mitwirkung, Hilfeplan
- SGB VIII §41 - Hilfe für junge Volljährige
Sozialpädagogische Familienhilfe "SPFH"
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein unterstützendes Angebot für Familien in herausfordernden Lebenssituationen.
- Weitere Infos
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Ziel ist es, Eltern und Kinder im Alltag zu stärken, Ressourcen zu fördern und gemeinsam Lösungen für bestehende Probleme zu entwickeln. Die Hilfe erfolgt im häuslichen Umfeld und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Familie.
Vordergründig sind Themen wie Erziehung, Struktur im Alltag, Konfliktbewältigung sowie die Förderung kindlicher Entwicklung.
Die Zusammenarbeit ist freiwillig, vertraulich und auf eine Verbesserung der allgemeinen familiären Lebenssituation ausgerichtet.
Mögliche Ziele einer SPFH:
- Hilfe zur Selbsthilfe für die Familie organisieren
- die Erziehungskompetenz der Eltern stärken
- eigenverantwortliches Verhalten anregen
- Passivität durch Aktivität ersetzen
- Alltagsstrukturen optimieren
- alternativen Umgang mit Konflikten und Krisen vermitteln
- die Ressourcen der Familie und des Umfelds aktivieren
- die materiellen Lebensbedingungen sichern und verbessern
- für die Gesundheitsfürsorge sensibilisieren
- die Kompetenzen im Umgang mit Behörden und Institutionen erweitern
Die konkreten Ziele werden im Rahmen der Hilfeplanung mit allen Beteiligten zusammen festgelegt.
Ansprechpartner
Peter Pankoke
Pädagogische Leitung
peter.pankoke@soester-jugendhilfe.deGesetzliche Grundlagen
- SGB VIII §27 - Hilfe zur Erziehung
- SGB VIII §31 - Sozialpädagogische Familienhilfe
- SGB VIII §35a - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- SGB VIII §36 - Mitwirkung, Hilfeplan
- SGB VIII §41 - Hilfe für junge Volljährige
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung "ISE"
Die intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ist ein besonders individuelles Unterstützungsangebot für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen. Sie richtet sich an junge Menschen, die mit herkömmlichen Hilfen nur schwer erreicht werden oder einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben.
- Weitere Infos
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Ziel ist es, gemeinsam tragfähige Perspektiven zu entwickeln, die persönliche Stabilität zu fördern und eine eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen.
Die Betreuung erfolgt sehr flexibel, alltagsnah und häufig außerhalb klassischer Strukturen. Sie orientiert sich stark an den individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen des jungen Menschen.Die Zusammenarbeit ist freiwillig, vertrauensbasiert, verbindlich und auf langfristige Entwicklung ausgerichtet.
Textfeld geändert und angepasst!
Mögliche Inhalte einer ISE:
- Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen
- Hilfe bei der Beziehungsklärung
- Bearbeitung persönlicher Fragen und Probleme
- Unterstützung bei sozialer Integration
- Erweiterung sozialer Kompetenzen
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven
- Begleitung bei der Verselbstständigung
- Strukturierung des Tagesablaufs
- Unterstützung bei der Wohnungs- und Einrichtungssuche
- Unterstützung im Umgang mit Finanzen
- Unterstützung im Umgang mit Behörden und Institutionen
Ansprechpartner
Peter Pankoke
Pädagogische Leitung
peter.pankoke@soester-jugendhilfe.deGesetzliche Grundlagen
- SGB VIII §27 - Hilfe zur Erziehung
- SGB VIII §35 - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- SGB VIII §35a - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- SGB VIII §36 - Mitwirkung, Hilfeplan
- SGB VIII §41 - Hilfe für junge Volljährige