Soester Jugendhilfe gGmbH Wir finden gemeinsam Wege...
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Inobhutnahme-Gruppe "Auszeit"

Ein sicherer Ort in Krisen und sehr belasteten Zeiten

Eine Inobhutnahme sorgt für unmittelbaren Schutz des Kindeswohls in einer Notsituation. Durch die vorläufige Unterbringung in der Wohngruppe „Auszeit“ werden die Gefahren, denen das Kind oder der Jugendliche bisher ausgesetzt waren, sofort und direkt abgewehrt.

 

Darüber hinaus dient die Inobhutnahme in der Wohngruppe „Auszeit“ als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen. Unter Federführung des zuständigen Jugendamts wird hier gemeinsam geklärt, welche nächsten Schritte im Leben eines jungen Menschen anstehen.

 

Die Entscheidung über die Inobhutnahme eines jungen Menschen wird grundsätzlich im zuständigen Jugendamt getroffen. Die Wohngruppe „Auszeit“ arbeitet exklusiv mit den Jugendämtern im Soester Kreisgebiet zusammen. Dass heißt, dass wir ausschließlich im Auftrag der Jugendämter von

Kreis Soest

Stadt Soest

Stadt Lippstadt

Stadt Warstein

Inobhutnahmen durchführen.

Eine Inobhutnahme in der Wohngruppe "Auszeit" beinhaltet:

  • Fürsorge und Schutz in belasteten, krisenhaften Lebenssituationen
  • sichere Versorgung mit den Dingen des täglichen Bedarfs 
  • Betreuung rund um die Uhr
  • Gesundheitsfürsorge und medizinische Betreuung
  • Unterstützung bei der Perspektivklärung
  • Rückführung in das bisherige Lebensumfeld oder Überführung in eine Anschluss-maßnahme nach Maßgabe des fallverantwortlichen Jugendamts
  • Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII
  • Informationssammlung im Rahmen sozialpädagogischer Diagnostik

Hintergrund einer Aufnahme in der Wohngruppe "Auszeit" können sein:

  • Inobhutnahme auf Wunsch eines Minderjährigen

Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher um sofortige Unterbringung beim zuständigen Jugendamt bittet, wird dort gemeinsam besprochen, ob eine Inobhutnahme erforderlich und/oder sinnvoll ist.

 

  • Inobhutnahme bei dringender Gefahr für das Wohl von Kindern und Jugendlichen

Befindet sich ein Kind oder ein Jugendlicher in einer Situation, in der augenscheinlich und dringend Hilfe erforderlich ist, kann das zuständige Jugendamt entscheiden, eine Inobhutnahme bei uns durchzuführen.

 

  • Inobhutnahme von unbegleitet geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Unabhängig vom Aufenthaltsstatus wird ein nach Deutschland geflüchteter Minder-jähriger, dessen Eltern oder Personenberechtigte sich nicht in Deutschland aufhalten, zunächst in Obhut genommen. Auch hierfür stehen wir zur Verfügung.

Ansprechpartner:

 

Stephan Twelkemeier

pädagogische Leitung

02921-944 07 60

0175-940 11 29

stephan.twelkemeier@soester-jugendhilfe.de

Ulrike Fennen

Teamleitung

02923-65 21 460

0157-805 18 239

ulrike.fennen@soester-jugendhilfe.de

Einen Überblick über freie Plätze in den Angeboten der Soester Jugendhilfe finden Sie hier.

Gesetzliche Grundlagen:

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