Eine Inobhutnahme sorgt für unmittelbaren Schutz des Kindeswohls in einer Notsituation. Durch die vorläufige Unterbringung in der Wohngruppe „Auszeit“ werden die Gefahren, denen das Kind oder der Jugendliche bisher ausgesetzt waren, sofort und direkt abgewehrt.
Darüber hinaus dient die Inobhutnahme in der Wohngruppe „Auszeit“ als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen. Unter Federführung des zuständigen Jugendamts wird hier gemeinsam geklärt, welche nächsten Schritte im Leben eines jungen Menschen anstehen.
Die Entscheidung über die Inobhutnahme eines jungen Menschen wird grundsätzlich im zuständigen Jugendamt getroffen. Die Wohngruppe „Auszeit“ arbeitet exklusiv mit den Jugendämtern im Soester Kreisgebiet zusammen. Dass heißt, dass wir ausschließlich im Auftrag der Jugendämter von
Kreis Soest
Stadt Soest
Stadt Lippstadt
Stadt Warstein
Inobhutnahmen durchführen.
Hintergrund einer Aufnahme in der Wohngruppe "Auszeit" können sein:
Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher um sofortige Unterbringung beim zuständigen Jugendamt bittet, wird dort gemeinsam besprochen, ob eine Inobhutnahme erforderlich und/oder sinnvoll ist.
Befindet sich ein Kind oder ein Jugendlicher in einer Situation, in der augenscheinlich und dringend Hilfe erforderlich ist, kann das zuständige Jugendamt entscheiden, eine Inobhutnahme bei uns durchzuführen.
Unabhängig vom Aufenthaltsstatus wird ein nach Deutschland geflüchteter Minder-jähriger, dessen Eltern oder Personenberechtigte sich nicht in Deutschland aufhalten, zunächst in Obhut genommen. Auch hierfür stehen wir zur Verfügung.
Stephan Twelkemeier pädagogische Leitung 02921-944 07 60 0175-940 11 29 |
Ulrike Fennen Teamleitung 02923-65 21 460 0157-805 18 239 ulrike.fennen@soester-jugendhilfe.de |
Einen Überblick über freie Plätze in den Angeboten der Soester Jugendhilfe finden Sie hier.