Soester Jugendhilfe - Junge Erwachsene
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Soester Jugendhilfe gGmbH Wir finden gemeinsam Wege...
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Hilfe für junge Volljährige

Selbständig werden und eigenverantwortlich handeln...

Wird ein junger Mensch 18 Jahre alt, so erlischt die Erziehungsverantwortung der Eltern. Der junge Mensch ist nun nach dem Gesetz für sich selbst verantwortlich. Dadurch gibt es jede Menge neuer Rechte, aber auch jede Menge neuer Pflichten. Das gilt auch in Bezug auf Jugendhilfe.

Anders als bei Minderjährigen geht es bei Hilfen für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr soll "Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung" gegeben werden. Also geht es für den jungen Volljährigen darum, selbständig zu werden.

Die Mitarbeiter der Soester Jugendhilfe besitzen umfangreiche Erfahrung darin, junge Menschen auf dem Weg in die Selbständigkeit zu begleiten und unterstützen...

Antragstellung

Mit Volljährigkeit hat ein junger Mensch selbst das Recht, eine Hilfe zu beantragen. Die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamts oder der Soester Jugendhilfe beraten hierbei gerne.

Mitwirkung

Bei Hilfen für junge Volljährige wird zwingend vorausgesetzt, dass die jungen Menschen aktiv am Erreichen der vereinbarten Ziele mitarbeiten. Passiert dieses nicht, wird die Hilfe in der Regel relativ schnell beendet.

Formen der Hilfe

Welche Hilfe einem jungen Volljährigen angeboten wird hängt von der Situation des Einzelnen ab. Es kann grundsätzlich jede Hilfe sein, die es auch für unter 18jährige gibt. Wichtig ist immer die Ausrichtung an Verselbständigung...

Gesetzliche Grundlage:

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