Wird ein junger Mensch 18 Jahre alt, so erlischt die Erziehungsverantwortung der Eltern. Der junge Mensch ist nun nach dem Gesetz für sich selbst verantwortlich. Dadurch gibt es jede Menge neuer Rechte, aber auch jede Menge neuer Pflichten. Das gilt auch in Bezug auf Jugendhilfe.
Anders als bei Minderjährigen geht es bei Hilfen für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr soll "Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung" gegeben werden. Also geht es für den jungen Volljährigen darum, selbständig zu werden.
Die Mitarbeiter der Soester Jugendhilfe besitzen umfangreiche Erfahrung darin, junge Menschen auf dem Weg in die Selbständigkeit zu begleiten und unterstützen...